Deprecated: Hook custom_css_loaded is deprecated since version jetpack-13.5! Use WordPress Custom CSS instead. Individuelles CSS wird von Jetpack nicht mehr unterstützt. In der WordPress.org-Dokumentation erfährst du, wie du für deine Website individuelle Stile anwenden kannst: https://wordpress.org/documentation/article/styles-overview/#applying-custom-css in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php on line 6031 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 {"id":265,"date":"2011-01-27T16:50:00","date_gmt":"2011-01-27T16:50:00","guid":{"rendered":"http:\/\/familiengerechtigkeit-rv.info\/?p=265"},"modified":"2011-01-27T16:50:00","modified_gmt":"2011-01-27T16:50:00","slug":"elterngeld-nur-eliten-profitieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.familiengerechtigkeit-rv.de\/elterngeld-nur-eliten-profitieren\/","title":{"rendered":"Elterngeld: Nur Eliten profitieren"},"content":{"rendered":"
Es ist an der Zeit, das Elterngeldgesetz auf den verfassungsrechtlichen Pr\u00fcfstand zu stellen. Die \u00d6kologisch Demokratische Partei \u00d6DP unterst\u00fctzt mehrere Klagen gegen das neue Elterngeldgesetz: <\/span>http:\/\/www.oedp.de\/aktuelles\/pressemitteilungen?mid=8788<\/span><\/a><\/span><\/b><\/span><\/div>\n
Im folgenden Artikel kritisiert Dr. Johannes Resch die Versuche der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, das Familien schw\u00e4chende<\/span><\/span><\/b><\/span> <\/span><\/span><\/b>Gesetz zu rechtfertigen. <\/span><\/span><\/b><\/div>\n

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Die \u201eElitef\u00f6rderung“ durch das Elterngeldgesetz <\/span><\/b><\/span><\/div>\n
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Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, Besserverdienern h\u00f6heres Elterngeld zu zahlen als Geringverdienern?<\/span><\/span><\/div>\n
Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, bei Geburt eines zweiten und weiteren Kindes regelhaft niedrigeres Elterngeld zu zahlen als bei der Geburt eines ersten Kindes?<\/span><\/span><\/div>\n
Es ist an der Zeit, das Elterngeldgesetz auf den verfassungsrechtlichen Pr\u00fcfstand zu stellen. <\/span><\/span><\/div>\n
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Auch unabh\u00e4ngig vom Grundgesetz ist die Bundesregierung bis heute die Erkl\u00e4rung schuldig geblieben, warum sie durch die bestehende Ausgestaltung des Elterngeldes im Vergleich zum fr\u00fcheren Erziehungsgeld die ohnehin vorliegende ausgedehnte Kinderarmut nochmals wesentlich verst\u00e4rkt hat.<\/span><\/span><\/div>\n
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Johannes Resch<\/span><\/span><\/div>\n
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Die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des seit 2007 geltenden Elterngeldgesetzes ist mehrfach von Juristen in Zweifel gezogen worden (z.B. Christian Seiler, \u201eDas Elterngeldgesetz im Lichte des Grundgesetzes“; Neue Zeitschrift f\u00fcr Verwaltungsrecht, 2, 2007, S. 129-134). Eine der wenigen, die versuchen, das Gesetz mit juristischen Argumenten zu verteidigen, ist Frauke Brosius-Gersdorf (\u201eDas Elterngeld als Einkommensersatzleistung des Staates“; Neue juristische Wochenschrift; 4, 2007, S. 177-256). Sie wird daher von den Bef\u00fcrwortern des Gesetzes auch h\u00e4ufig zitiert. Das gibt Anlass, sich mit ihrer Auffassung auseinanderzusetzen. <\/span><\/span><\/div>\n
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Das Elterngeld gibt es seit 2007. Es ersetzt das fr\u00fchere Erziehungsgeld. Das Erziehungsgeld betrug 300 \u20ac\/Monat f\u00fcr 24 Monate. Das Elterngeld w\u00e4chst mit dem im Jahr vor der Geburt erzielten Einkommen bis auf maximal 1800 \u20ac\/Monat, wird aber nur 12 bis 14 Monate gezahlt. Der Mindestbetrag ist 300 \u20ac. Damit erfolgte f\u00fcr Eltern, die vor einer Geburt bereits vorhandene Kinder betreuten, f\u00fcr Studentenpaare und f\u00fcr Geringverdiener eine Halbierung der Leistung. Dagegen erhielten Besserverdiener, besonders beim ersten Kind, wesentlich mehr. Etwa 60% aller Eltern werden gegen\u00fcber der fr\u00fcheren Regelung schlechter gestellt. Nur etwa 25% profitieren. Die Kinderarmut in jungen Familien wurde durch das Gesetz wesentlich verst\u00e4rkt (Mehr-Kinder-Familien, Studentenpaare, Alleinerziehende u. a.).<\/span><\/span><\/div>\n
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Die Argumentation von Brosius-Gersdorf<\/span><\/b><\/span><\/div>\n
Frau Brosius-Gersdorf vertritt die Auffassung, das Gesetz versto\u00dfe weder gegen das Gebot zum Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 noch gegen Art. 6 Abs. 2, der die \u201ePflege und Erziehung der Kinder“ als \u201edas nat\u00fcrliche Recht der Eltern und zuv\u00f6rderst ihnen obliegende Pflicht“ bezeichnet. <\/span><\/span><\/div>\n
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Das Elterngeld diene nicht dem Schutz der Familie, sondern sei eine \u201eFamilienf\u00f6rderung“ im Rahmen der Grundsatznorm nach Art. 6 Abs. 1 GG sowie des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2, Satz 1 GG. Bei einer \u201eGrundrechtsf\u00f6rderung“ genie\u00dfe der Gesetzgeber im Vergleich zu Grundrechtsbeschr\u00e4nkungen weitergehenden Handlungsspielraum. <\/span><\/span><\/div>\n
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Im Einzelnen f\u00fchrt sie u. a. aus, Art. 6 Abs.1 verbiete es, Eltern gegen\u00fcber kinderlosen Paaren zu benachteiligen. Zitat: <\/span>„Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an \u2026 die Wahrnehmung des Elternrechts in famili\u00e4rer Erziehungsgemeinschaft ankn\u00fcpft“.<\/span><\/i> Das Elterngeld benachteilige Familien nicht, da kinderlose Paare keine F\u00f6rderung erhielten.<\/span><\/span><\/div>\n
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Es sei verfassungsrechtlich anerkannt, dass der Gesetzgeber nach dem Einkommen differenzieren d\u00fcrfe. Z. B. sei die einkommensbezogene Staffelung von Kindergartengeb\u00fchren mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar. Das gelte auch f\u00fcr eine einkommensbezogene Staffelung des Elterngeldes. Und w\u00f6rtlich<\/span>:“ Die progressive F\u00f6rderung von Familien durch Elterngeld dient dem Ziel, die Zahl der Geburten quer durch s\u00e4mtliche soziale Schichten zu erh\u00f6hen. Dieses Regelungsziel l\u00e4sst sich nur verwirklichen, wenn Familien nicht gleich, sondern unterschiedlich gef\u00f6rdert werden. F\u00fcr Paare mit hohem <\/span><\/i><\/span><\/div>\n
Einkommen gehen Anreize zur Familiengr\u00fcndung nur von vergleichsweise hohen finanziellen Zuwendungen aus, w\u00e4hrend f\u00fcr Paare mit niedrigen Einkommen bereits eine geringere finanzielle Unterst\u00fctzung die Gr\u00fcndung einer Familie erleichtern und mithin positiv beeinflussen kann.“<\/span><\/i><\/span><\/div>\n
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Als Grund f\u00fcr die \u201eFamilienf\u00f6rderung“ durch Elterngeld wird angef\u00fchrt: <\/span>\u201eDie niedrige Geburtenrate und der damit verbundene R\u00fcckgang der Bev\u00f6lkerung bedrohen die Grundlagen von Staat und Gesellschaft und gef\u00e4hrden dauerhaft den Sozialstaat“. <\/span><\/i><\/span><\/div>\n
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Kritische Anmerkungen zur Auffassung von Frau Brosius-Gersdorf<\/span><\/b><\/span><\/div>\n
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Dem obigen Zitat (<\/span>Dieses Benachteiligungsverbot<\/span><\/i> <\/span>steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an \u2026 die Wahrnehmung des Elternrechts in famili\u00e4rer Erziehungsgemeinschaft ankn\u00fcpft<\/span><\/i>) ist zuzustimmen. In die Umgangsprache \u00fcbersetzt hei\u00dft das: \u201eDer Staat darf keine Regelungen schaffen, die Eltern deshalb benachteiligen, weil sie Kinder erziehen oder weil sie ihre Kinder so erziehen, wie sie es f\u00fcr richtig halten.“ Zumindest gilt das, solange das Kindeswohl nicht gef\u00e4hrdet ist. Aber: Eine \u201e<\/span>belastende Differenzierung, die an die Wahrnehmung des Elternrechts ankn\u00fcpft“ <\/span><\/i>ist nicht nur zwischen Eltern und kinderlosen Paaren m\u00f6glich, sondern z. B. auch zwischen Eltern mit einem und solchen mit mehreren Kindern. Schlie\u00dflich fordern mehrere Kinder in der Regel einen gr\u00f6\u00dferen zeitlichen und finanziellen Einsatz der Eltern als ein Kind. Das wird aber von Brosius-Gersdorf gar nicht thematisiert. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass das Elterngeldgesetz systematisch Eltern benachteiligt, die vor Geburt eines Kindes wegen Betreuung bereits vorhandener Kinder nicht oder nicht voll erwerbst\u00e4tig waren. Diese Benachteiligung nimmt mit der Kinderzahl zu. Des Weiteren werden \u2013 auch bei gleicher Kinderzahl – diejenigen Eltern benachteiligt, die ihr Kind l\u00e4nger als ein Jahr selbst betreuen gegen\u00fcber den Eltern, die bereits nach einem Jahr eine Kinderkrippe in Anspruch nehmen. Damit liegen eindeutig \u201ebelastende Differenzierungen, die an der Wahrnehmung des Elternrechts ankn\u00fcpfen“ vor. Das Elterngeldgesetz verst\u00f6\u00dft also auch bei Zugrundelegung der von Brosius-Gersdorf angef\u00fchrten Definition, die einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. 11. 1998 entnommen ist (2 BvR 1057\/91) gegen das Schutzgebot des Grundgesetzes. Sie selbst \u00fcbersieht das offensichtlich, weil sie sich mit der Mehr-Kind-Familie gar nicht befasst. <\/span><\/span><\/div>\n
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In diesem Zusammenhang ist auffallend, dass die Autorin das Elterngeldgesetz mehrfach damit begr\u00fcndet, der Staat wolle \u201eFamiliengr\u00fcndungen“ f\u00f6rdern. Dabei geht es in der Regel um die Geburt eines ersten Kindes. Es w\u00e4re aber sicher eine Falschinterpretation, das Schutzgebot nach Art. 6 Abs.1 GG nur auf die \u201eFamiliengr\u00fcndung“ zu beziehen und die Geburt weiterer Kinder au\u00dfer Acht zu lassen.<\/span><\/span><\/div>\n
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Die einkommensabh\u00e4ngige Staffelung des Elterngeldes mit der vom Bundesverfassungsgericht gerechtfertigten einkommensabh\u00e4ngigen Staffelung der Kindergartenbeitr\u00e4ge zu rechtfertigen, ist abwegig. Letzteres ist eine Beg\u00fcnstigung sozial Schw\u00e4cherer, die verfassungsrechtlich zwar nicht geboten aber aufgrund des Sozialstaatsgebots zu rechtfertigen ist. Eine steuerfinanzierte Beg\u00fcnstigung von Besserverdienern bedarf aber einer grunds\u00e4tzlich anderen Begr\u00fcndung.<\/span><\/span><\/div>\n
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Brosius-Gersdorf sieht eine solche Begr\u00fcndung darin, dass mit steigendem Einkommen auch ein steigender Elterngeldbetrag erforderlich sei, um die gleiche \u201eAnreizwirkung“ zur Geburt eines Kindes zu erzielen. Das Recht des Staates, eine \u201eAnreizwirkung“ anzustreben, begr\u00fcndet sie mit den verh\u00e4ngnisvollen Folgen der niedrigen Geburtenrate, denen der Staat entgegenwirken m\u00fcsse.<\/span><\/span><\/div>\n
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Wenn Brosius-Gersdorf meint, schon eine kurzfristige Leistung wie das Elterngeld k\u00f6nne die Geburtenrate wesentlich beeinflussen, dann sollte sie sich auch die Frage stellen, ob nicht eine finanzielle Benachteiligung der Eltern bereits in der Vergangenheit der Grund oder zumindest ein Mitgrund f\u00fcr die niedrige Geburtenrate war und ist. Im Sozialrecht, besonders im Rentenrecht, w\u00fcrde sie dann rasch f\u00fcndig. Schlie\u00dflich kam die Investition in Kinder seit alters her den Eltern zugute. Erst unser Sozialrecht hat dazu gef\u00fchrt, dass Eltern zwar weiter ganz \u00fcberwiegend die Kinderkosten tragen m\u00fcssen, andererseits von ihren Kindern aber finanziell weniger profitieren als die, die gar keine Kinder haben.<\/span><\/span><\/div>\n
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Kommen erst einmal diese tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse in den Blick, dann er\u00fcbrigt sich das Konzept einer \u201eAnreizwirkung“. Es gen\u00fcgt dann, Eltern eine Gegenleistung daf\u00fcr zu geben, dass sie eine Leistung erbringen, die heute der ganzen Gesellschaft nutzt. Das ist dann weder eine \u201eF\u00f6rderung“ der Familie und auch kein \u201eAnreiz“, Kinder zu bekommen, sondern bestenfalls eine Leistung, die den Anreiz, keine Kinder zu bekommen, mindert. <\/span><\/span><\/div>\n
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Da die Qualit\u00e4t der Kinderziehung keine erkennbare Beziehung zum fr\u00fcheren Einkommen der Eltern hat, zumindest solange keine Erziehungsunf\u00e4higkeit besteht, l\u00e4sst sich auch keine einkommensabh\u00e4ngige Staffelung einer Honorierung der Erziehungsleistung rechtfertigen. Wer vor der Geburt ein hohes Einkommen hatte, konnte sich sogar leichter auf eine Geburt vorbereiten, als andere. Er\/sie ist auch besser in der Lage, bei fortgesetzter Erwerbst\u00e4tigkeit eine Fremdbetreuung zu finanzieren. Eine Benachteiligung Besserverdienender ist durch gleiche Honorierung der Erziehungsleistung nicht gegeben. <\/span><\/span><\/div>\n
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Es f\u00e4llt auch auf, dass Brosius-Gersdorf bei ihrer Analyse den Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) ganz ausblendet. Dabei ist die Ungleichbehandlung von Eltern, die vor einer Erstgeburt beide voll erwerbst\u00e4tig sein konnten und Eltern, die wegen Betreuung bereits vorhandener Kinder weniger erwerbst\u00e4tig waren, offensichtlich. Hier wird die vorangegangene Erwerbst\u00e4tigkeit bis zu 6-mal h\u00f6her bewertet als vorangegangene Kindererziehung. Aber wie bereits gesagt: Brosius-Gersdorf hat offensichtlich nur Erstgeburten im Blick.<\/span><\/span><\/div>\n
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Abgesehen davon, dass die Geburt eines Kindes und seine Erziehung nicht als \u201eSchadensfall“ behandelt werden sollte wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit, ist eine Analogie zur Einkommensbezogenheit von Krankengeld und Arbeitslosengeld schon deshalb nicht herzustellen, weil diese durch einkommensbezogene Beitr\u00e4ge, das Elterngeld dagegen aus Steuern finanziert wird.<\/span><\/span><\/div>\n
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In der Argumentation der Autorin wird durchg\u00e4ngig eine Minderbewertung der Erziehungst\u00e4tigkeit gegen\u00fcber der Erwerbst\u00e4tigkeit deutlich, wie sie auch ganz charakteristisch unserem Sozialrecht, besonders dem Rentenrecht, zugrunde liegt. Das geht sogar so weit, dass die Benachteiligung von erziehenden M\u00fcttern und V\u00e4tern zum Anlass genommen wird, eine neue Benachteiligung nach Geburt eines weiteren Kindes zu rechtfertigen. <\/span><\/span><\/div>\n
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Diese ganz auf Erwerbst\u00e4tigkeit fokussierte Denkweise nimmt Kindererziehung gar nicht mehr als Leistung in den Blick, sondern sieht sie nur als St\u00f6rfaktor wie eine Krankheit oder Arbeitslosigkeit und behandelt sie auch so. Hier stellt sich die grunds\u00e4tzliche Frage, ob nicht schon diese Betrachtungsweise des Gesetzgebers mit all ihren Konsequenzen mit Art. 6 Abs.1, 2 und 4 GG unvereinbar ist. Schlie\u00dflich fu\u00dft ja die Konstruktion des Elterngeldes als \u201eEinkommensersatz“ auf der unausgesprochenen Annahme, dass Kindererziehung keine anerkennenswerte bzw. eine nur sehr geringwertige T\u00e4tigkeit sei.<\/span><\/span><\/div>\n
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Die von Brosius-Gersdorf vertretene Auffassung, das Elterngeldgesetz k\u00f6nne in der vorliegenden Form einen Beitrag leisten, der von ihr als verh\u00e4ngnisvoll betrachteten demographischen Entwicklung entgegenzuwirken, obwohl es die Mehrheit der Familien schlechter stellt als beim fr\u00fcheren Erziehungsgeld, ist auf diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Das Gesetz wird die Mehrzahl der Familien weiter schw\u00e4chen und damit der Aufl\u00f6sung unserer sozialen Ordnung einschlie\u00dflich unseres Sozialsystems weiter Vorschub leisten.<\/span><\/span><\/div>\n
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