Deprecated: Hook custom_css_loaded is deprecated since version jetpack-13.5! Use WordPress Custom CSS instead. Individuelles CSS wird von Jetpack nicht mehr unterstützt. In der WordPress.org-Dokumentation erfährst du, wie du für deine Website individuelle Stile anwenden kannst: https://wordpress.org/documentation/article/styles-overview/#applying-custom-css in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php on line 6031 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 {"id":8189,"date":"2018-01-11T15:42:06","date_gmt":"2018-01-11T14:42:06","guid":{"rendered":"http:\/\/familiengerechtigkeit-rv.info\/?p=8189"},"modified":"2018-01-13T13:24:37","modified_gmt":"2018-01-13T12:24:37","slug":"wer-liebt-seine-kinder-der-staat-oder-die-eltern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.familiengerechtigkeit-rv.de\/wer-liebt-seine-kinder-der-staat-oder-die-eltern\/","title":{"rendered":"Wer liebt seine Kinder, der Staat oder die Eltern?"},"content":{"rendered":"
Heribert Prantl, der bekannte Journalist pl\u00e4diert als Mitglied der Chefredaktion der linksorientierten S\u00fcddeutschen Zeitung f\u00fcr eine Verankerung von „Kinderrechten“ in die deutsche Verfassung. Er beruft sich dabei paradoxerweise auf den polnischen Kinderarzt Janusz Korczak, was dieser sich heute vermutlich strikt \u00a0verbeten h\u00e4tte.<\/em><\/p>\n Der Familienexperte Dr. Johannes Resch<\/span> widerlegt Prantls Thesen und weist nach, dass der Staat selbst bereits seit Jahren Kinderrechte verletzt, indem er <\/em><\/p>\n 1. Eltern bei der Rente gegen\u00fcber Kinderlosen benachteiligt ( s. Beweis 1 ), und <\/em><\/p>\n 2. durch Elterngeld und einseitige F\u00f6rderung von Ganztagsbetreuung jene Eltern abstraft, die bei ihren Kindern pr\u00e4sent sein wollen und daher auf Erwerb verzichten ( s.Beweis 2 ).<\/em><\/p>\n http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/prantls-blick-wie-man-ein-kind-lieben-soll-1.3755974<\/a><\/strong><\/p>\n Anmerkung zum Beitrag von Heribert Prantl \u201eWie man ein Kind lieben soll\u201c in der SZ vom 19. Nov. 2017 \u00a0von Dr. Johannes Resch<\/strong><\/p>\n Janusz Korczak und die \u201eKinderrechte\u201c im Grundgesetz \u00a0 \u00a0<\/strong> <\/span><\/p>\n <\/p>\n \u201eWie man ein Kind lieben soll\u201c ist der Titel einer Schrift des polnischen Kinderarztes Janusz Korczak, der 1942 zusammen mit den ihm anvertrauten Waisenkindern in Treblinka ermordet wurde. Unter diesem Titel wirbt Heribert Prantl von der S\u00fcddeutschen Zeitung in einem Beitrag vom 19. Nov. 2017 f\u00fcr die Aufnahme von \u201eKinderrechten\u201cins Grundgesetz (GG) und beruft sich dabei auf Korczak und auf die UN-Kinderrechtskonvention.<\/p>\n <\/p>\n Prantl behauptet rundheraus:\u201cDas Grundgesetz kennt keine Kinder, … Das Grundgesetz sch\u00fctzt zwar mittlerweile auch die Tiere und die Umwelt, aber die Kinder nicht.\u201c <\/i>Diese Behauptung ist falsch. Der Schutz der Kinderrechte im deutschen GG ist sogar weitergehend als in der UN-Kinderrechtskonvention. Zur Begr\u00fcndung:<\/p>\n <\/p>\n 1. Nach Art, 1 GG sind die Menschenrechte gesch\u00fctzt. Damit sind Kinder selbstverst\u00e4ndlich mitgemeint. Eine andere Auffassung w\u00e4re absurd. Allerdings werden die Kinder im Wahlrecht (noch) nicht ber\u00fccksichtigt. Aber das ist ein besonderes Problem. Und das meint Prantl auch nicht.<\/p>\n <\/p>\n 2. Mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Eltern mit dem Schutz der Kinderrechte beauftragt. Die V\u00e4ter und M\u00fctter unseres GG wussten bereits genau, dass die Kinderrechte bei den Eltern besser aufgehoben sind als beim Staat. Das wurde auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts best\u00e4tigt (Zitat aus BVerfGE 99, 216, Rn 64 vom 10.11.1998):<\/p>\n <\/p>\n \u201eDiese prim\u00e4re Entscheidungsm\u00f6glichkeit der Eltern beruht auf der Erw\u00e4gung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.\u201c<\/i><\/p>\n <\/p>\n 3. F\u00fcr den Fall, dass die Eltern ihren Auftrag nicht erf\u00fcllen oder nicht erf\u00fcllen k\u00f6nnen, ist im GG durch die \u201eW\u00e4chterfunktion\u201c des Staates nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 gesorgt. Dies ist aber nur eine Ersatzfunktion, da der Schutz der Kinder durch die Eltern im Regelfall den Kindern eine gr\u00f6\u00dfere Sicherheit bietet, als es der Staat zu gew\u00e4hrleisten vermag, da das zentrale Recht der Kinder auf Elternliebe vom Staat nur unzureichend ersetzt werden kann.<\/p>\n <\/p>\n 4. Nach Art. 6 Abs. 1 steht die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern \u201eunter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung\u201c. Das ist der gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Schutz der Kinder, weil er nicht nur die Rechte der Kinder und die Rechte der Eltern sch\u00fctzt, sondern dar\u00fcber hinaus auch die Beziehung zwischen Eltern und Kindern und damit das wichtigste Recht der Kinder \u00fcberhaupt, n\u00e4mlich ihr Recht auf m\u00f6glichst enge Bindung zu ihren Eltern.<\/p>\n <\/p>\n Wenn sich Prantl auf Janusz Korczak beruft (\u201eWie man ein Kind lieben soll\u201c), ist auch das nicht gerechtfertigt. Vorbild f\u00fcr Korczak war die Elternliebe, die er so gut wie irgend m\u00f6glich gegen\u00fcber den ihm anvertrauten Waisenkindern ersetzen wollte. Er w\u00e4re sicher nicht daf\u00fcr eingetreten, diese Elternliebe generell der Aufsicht des Staates zu unterstellen. \u00a0 Seine Vorstellung war ja gerade das Gegenteil, dass n\u00e4mlich der Staat die Elternliebe zum Vorbild nehmen sollte, wenn er die Verantwortung f\u00fcr Waisenkinder \u00fcbernehmen muss. Der Bezug Prantls auf Korczak ist demnach v\u00f6llig unpassend.<\/p>\n <\/p>\n W\u00fcrde der Staat neben den Eltern als gleichberechtigt beauftragt, die Kinderrechte zu vertreten, w\u00e4re den Kindern ein B\u00e4rendienst erwiesen, da er die Liebe der Eltern zu ihren Kindern niemals ersetzen kann. Vielmehr best\u00fcnde dann die Gefahr, dass er seine gr\u00f6\u00dfere Machtstellung dazu missbraucht, alle Eltern noch st\u00e4rker zu bevormunden.<\/p>\n <\/p>\n Diese Gefahr ist nicht ein blo\u00dfer Verdacht. Der bisherige Umgang unseres Staates mit Art. 6 GG (Schutz der Familie und der Elternrechte) zeigt eindeutig, dass diese Vorgaben dann konsequent missachtet werden, wenn ihnen einflussreiche Interessengruppen oder politisch herrschende Ideologien entgegenstehen. Wieso sollte das anders sein, wenn die \u201eKinderrechte\u201c im GG stehen?<\/p>\n <\/p>\n Beispiele f\u00fcr die Missachtung des GG durch den Staat gibt es genug.<\/p>\n <\/p>\n Beispiel 1:<\/p>\n Da gibt es die Enteignung der Eltern durch unser Rentenrecht. Dazu ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (VerfG sieht das so (BVerfGE 87, 1 vom 7. Juli 1992):<\/p>\n \u201eDie bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung f\u00fchrt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern <\/i>(Rn 127).\u201c<\/p>\n Bis heute hat sich an dieser Benachteiligung nichts ge\u00e4ndert und damit auch nicht an der dadurch bedingten mittelbaren Einschr\u00e4nkung der Kinderrechte.<\/p>\n <\/p>\n Beispiel 2:<\/p>\n Beim seit 2007 geltenden Elterngeld werden gezielt die Eltern benachteiligt, die ein \u00e4lteres Kind l\u00e4nger als ein Jahr selbst betreut haben, statt es in eine Krippe zu geben, um wieder voll erwerbst\u00e4tig zu werden. Hier wird Elternliebe regelrecht bestraft. Das ist eine besonders schlimme Verletzung des Kinderrechts auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Entsprechendes gilt f\u00fcr die einseitige staatliche Finanzierung der Kinderbetreuung in Krippen mit etwa 1000 \u20ac\/Monat, w\u00e4hrend Eltern, die zugunsten ihrer Kinder auf Erwerbsarbeit verzichten, v\u00f6llig leer ausgehen. Auch daraus ergibt sich zumindest h\u00e4ufig eine Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls und eine Verletzung des Kindeswillens. Beides wird zugunsten des Profitstrebens der Wirtschaftslobby trickreich verschleiert.<\/p>\n <\/p>\n Fazit:\u00a0<\/b><\/p>\n Die Kinderrechte sind in unserem GG optimal gesch\u00fctzt. Dass die Kinderrechte in der tats\u00e4chlichen Politik oft nicht beachtet werden, liegt nicht am GG, sondern an dessen Nichtbeachtung. Daran w\u00fcrde aber auch eine Erg\u00e4nzung des GG nichts \u00e4ndern. Vielmehr birgt ein direkter Auftrag an den Staat, gegen\u00fcber den Eltern konkurrierender und gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte zu werden, die Gefahr einer noch st\u00e4rkeren Bevormundung der Eltern. Das w\u00fcrde eine noch st\u00e4rkere Einschr\u00e4nkung des Kinderrechts auf Bindung zu den Eltern bedeuten. Hier w\u00fcrde der Bock zum G\u00e4rtner gemacht.<\/p>\n <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Heribert Prantl, der bekannte Journalist pl\u00e4diert als Mitglied der Chefredaktion der linksorientierten S\u00fcddeutschen Zeitung f\u00fcr eine Verankerung von „Kinderrechten“ in die deutsche Verfassung. Er beruft sich dabei paradoxerweise auf den polnischen Kinderarzt Janusz Korczak, was dieser sich heute vermutlich strikt … Weiterlesen