Deprecated: Hook custom_css_loaded is deprecated since version jetpack-13.5! Use WordPress Custom CSS instead. Individuelles CSS wird von Jetpack nicht mehr unterstützt. In der WordPress.org-Dokumentation erfährst du, wie du für deine Website individuelle Stile anwenden kannst: https://wordpress.org/documentation/article/styles-overview/#applying-custom-css in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php on line 6031 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:6031) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1794 {"id":8321,"date":"2018-03-01T17:45:37","date_gmt":"2018-03-01T16:45:37","guid":{"rendered":"http:\/\/familiengerechtigkeit-rv.info\/?p=8321"},"modified":"2018-03-01T17:49:56","modified_gmt":"2018-03-01T16:49:56","slug":"kinderrechte-schmalern-elternrechte-und-damit-das-kindeswohl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.familiengerechtigkeit-rv.de\/kinderrechte-schmalern-elternrechte-und-damit-das-kindeswohl\/","title":{"rendered":"„Kinderrechte“ schm\u00e4lern Elternrechte und damit das Kindeswohl"},"content":{"rendered":"
Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverst\u00e4ndlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte sch\u00fctzt.<\/p>\n
Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen k\u00f6nnen (W\u00e4chteramt des Staates).<\/p>\n
In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angef\u00fchrt, dass die Kinderrechte bisher ungen\u00fcgend gesch\u00fctzt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erw\u00e4hnung der Kinderrechte im GG gefordert.<\/p>\n
Ein \u201eAktionsb\u00fcndnis Kinderrechte ins Grundgesetz\u201c (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga f\u00fcr das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:<\/p>\n
Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de<\/a><\/strong><\/p>\n (1) Jedes Kind hat das Recht auf F\u00f6rderung seiner k\u00f6rperlichen und geistigen F\u00e4higkeiten zur bestm\u00f6glichen Entfaltung seiner Pers\u00f6nlichkeit.<\/i><\/p>\n (2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, sch\u00fctzt und f\u00f6rdert die Rechte des Kindes. Sie unterst\u00fctzt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.<\/i><\/p>\n (3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu ber\u00fccksichtigen.<\/i><\/p>\n (4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern ber\u00fchrt, vorrangige Bedeutung zu.<\/i><\/p>\n Dieser Vorschlag \u00fcbersieht aber, dass die gr\u00f6\u00dfte Gef\u00e4hrdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache f\u00fcr die zunehmende Kinderarmut ist.<\/p>\n Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im k\u00fcrzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erw\u00e4hnung im Grundgesetz angestrebt wird.<\/p>\n …………………………………………………………………………………………………………………………..<\/p>\n Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsb\u00fcndnisses:<\/b><\/p>\n Der Text bringt inhaltlich gegen\u00fcber Art. 1 GG (Menschenw\u00fcrde, Menschenrechte) nichts grunds\u00e4tzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.<\/p>\n Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es f\u00e4llt auf, dass die aufgef\u00fchrten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.<\/p>\n Eine Analyse der gegenw\u00e4rtigen gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gef\u00e4hrdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die\u00a0 Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache f\u00fcr die bestehende Kinder- und Elternarmut.<\/p>\n Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenf\u00f6rderung bedeuten mittelbar eine Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und f\u00fcr sie die gr\u00f6\u00dften Opfer bringen.<\/p>\n Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gef\u00e4hrder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er k\u00f6nnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum \u201eKinderrecht\u201c erkl\u00e4ren und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.<\/p>\n Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegen\u00fcber den Eltern gest\u00e4rkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschr\u00e4nken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr gen\u00fcgen k\u00f6nnen und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.<\/p>\n Unser Alternativvorschlag:<\/b><\/p>\n Wir stehen einer direkten Erw\u00e4hnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegen\u00fcber, soweit sie der F\u00f6rderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder st\u00e4rker erm\u00f6glicht, f\u00fcr das Kindeswohl zu sorgen. Das W\u00e4chteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n Als Formulierung f\u00fcr die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Erg\u00e4nzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett<\/b> hervorgehoben):<\/p>\n (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.<\/p>\n (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das nat\u00fcrliche Recht der Eltern und die zuv\u00f6rderst ihnen obliegende Pflicht. \u00dcber die Bet\u00e4tigung wacht die staatliche Gemeinschaft.<\/p>\n (3) Jedes Kind hat das nat\u00fcrliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft sch\u00fctzt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die F\u00e4higkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder st\u00e4rkt und f\u00f6rdert. <\/b>Das W\u00e4chteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu dr\u00e4ngen.<\/b><\/p>\n (4)<\/b> Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten d\u00fcrfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gr\u00fcnden zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das nat\u00fcrliche Recht des Kindes auf die Verf\u00fcgbarkeit einer Bindungsperson zu ber\u00fccksichtigen.<\/b><\/p>\n (4) (5) <\/b>Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die F\u00fcrsorge der Gemeinschaft.<\/p>\n (5) (6) <\/b>Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen f\u00fcr ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.<\/p>\n Kurz gefasste Begr\u00fcndung:<\/b><\/p>\n Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat f\u00fcr einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie m\u00f6glich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu st\u00e4rken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als m\u00f6glich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:<\/strong><\/p>\n (Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057\/91, Rn 64)<\/p>\n \u201eNach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das W\u00e4chteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu dr\u00e4ngen. Das Grundgesetz \u00fcberl\u00e4sst die Entscheidung \u00fcber das Leitbild der Erziehung den Eltern, die \u00fcber die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnism\u00f6glichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese prim\u00e4re Entscheidungsm\u00f6glichkeit der Eltern beruht auf der Erw\u00e4gung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.\u201c<\/i><\/strong><\/p>\n \u00a0<\/i><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" \u201cKinderrechte\u201d ins Grundgesetz! So sch\u00f6n das klingt, sehen wir dabei aber auch\u00a0 die erhebliche Gefahr, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschr\u00e4nken, was den Kindern letztlich mehr schaden als … Weiterlesen